Oft gefragt?

Was Sie immer schon mal über eine Evangelische Schule wissen wollten, erfahren Sie hier.

Guter Unterricht steht im Mittelpunkt der Schule, im Zentrum der Aufmerksamkeit steht Ihr Kind.
Guter Unterricht steht im Mittelpunkt der Schule, im Zentrum der Aufmerksamkeit steht Ihr Kind. Bild vergrößern

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Am besten gleich nach der Anmeldung in der KITA. Aber es ist prinzipiell zu jeder Zeit möglich.

Muss ich selbst Mitglied der evangelischen Kirche sein, um mein Kind anmelden zu können?

Nein. Aber warum sollten Sie nicht Mitglied werden?

Warum Schulgeld?

Weil die staatliche Finanzhilfe für einen ordentlichen Schulbetrieb keine ausreichende finanzielle Grundlage abgibt und von vornherein ein Elternbeitrag vom Gesetzgeber einkalkuliert ist. Siehe auch „Schulgeldordnung“

Kann ich mein Kind anmelden, auch wenn ich nicht in der Lage bin, Schulgeld zu bezahlen?

Ja, es kann auch auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.

Gibt es für die Schule einen vorgeschriebenen Einzugsbereich?

Nein, bedenken Sie jedoch, welchen Schulweg Sie Ihrem Kind zumuten möchten und Sie leisten können.

Gibt es eine Schülerbeförderung?

Nein, für den Weg zur und von der Schule sind die Eltern verantwortlich.

Was heißt „offene Ganztagsschule”?

Das heißt verlässliche Öffnungszeiten in Zusammenarbeit mit dem Hort von 6:oo Uhr bis 17:oo Uhr. In diesem Zeitrahmen werden neben dem Unterricht freie Arbeitsgemeinschaften (AG’s), Hausaufgabenbetreuung und vieles mehr seitens der Schule und des Hortes angeboten.

Was sind jahrgangsübergreifende Lerngruppen?

Die Kinder der Jahrgänge 1 und 2, sowie 3 und 4 lernen in den Fächern Sachunterricht und Gestalten gemeinsam in der Stammgruppe.

Muss mein Kind am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen?

Ja, an unserer Schule ist die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht für alle Kinder verpflichtend.

Gibt es an der Schule eine Mittagsversorgung?

Ja, durch einen privaten Essenanbieter, welchen die Elternvertreter selbst ausgewählt haben, wird ein Mittagessen angeboten.

Kann mein Kind am Nachmittag Hausaufgaben machen?

Ja, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr (Klassen 1 und 2, montags und mittwochs) und 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr (Klassen 3 und 4, dienstags und donnerstags).

Sind die Lehrpläne auch für die Evangelische Grundschule verbindlich?

Ja, die Lehrpläne des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sind auch für uns verbindlich. Doch unterscheiden sich Evangelische Grundschulen durch ihren Weg, diese Ziele zu erreichen: in differenzierten Unterrichtsformen werden den Kindern Mitbestimmung bei der Arbeitswahl, Partnerwahl, Zeit- und Bewegungsfreiheit zugestanden.

Welche Unterrichtsformen gibt es an der Evangelischen Grundschule?

Die Unterrichtsformen können vielfältig sein: Projektarbeit, Planarbeit, Freiarbeit, Einzel- oder Partnerarbeit, Gruppenarbeit. Die Bildung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes ist ein wichtiges Erziehungsziel. Deswegen werden Erziehung zur Selbstständigkeit und zum verantwortlichen Handeln besonders ernst genommen.

Sind beim Übergang zu anderen Schulen nach der 4. Klasse besondere Schwierigkeiten zu erwarten?

Nein. Besondere Schwierigkeiten, die sich aus der pädagogischen Gestaltung ergeben, sind nicht zu beobachten. Die Kinder haben nicht nur die vom Lehrplan geforderten, sondern darüber hinaus zusätzliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben. Sie sind mit verschiedenen Unterrichtsformen vertraut. Lern- und Arbeitshaltung sind ausgebildet.

Evangelische Landeskirche Anhalts
Evangelische Grundschule Köthen
Stiftstraße 12
06366 Köthen
Telefon: 03496-214601